Pflegefamilienberatung


Pflegefamilienberatung

nach § 37Abs.2 SGB VIII
im Kontext mit § 86 Abs.6 SGB VIII

Im Auftrag des Jugendamtes unterstützen und beraten wir Pflegeeltern und Pflegekinder, die in einem Vollzeitpflegeverhältnis leben, das auf Dauer, in der Regel bis zur Volljährigkeit, angelegt ist. Die Pflegeverhältnisse sind in der Regel dem §86 Abs.6 SGB VIII zuzuordnen. Wir sind im Rahmen der niedersächsischen GISS-Studie in den allgemeinen Vollzeitpflegen, den sozialpädagogischen und sonderpädagogischen Vollzeitpflegestellen tätig. Dazu gehören u.a. auch die Verwandtenpflegestellen und die Vollzeitpflegestellen für unbegleitete minderjährige ausländische Jugendliche.

Unser Aufgabengebiet umfasst:
  • die fortlaufenden pädagogischen, rechtlichen (soweit gesetzlich zulässig) und finanziellen Beratungen zu Angelegenheiten der Pflegefamilien in Bezug auf ihre Pflegekinder
  • die Unterstützung bei der Antragstellung für individuelle zusätzliche Leistungen zur  Förderung der Pflegekinder im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben
  • Vorbereitung von Stellungnahmen für den örtlichen Jugendhilfeträger z. B. in Familiengerichtsverfahren,
  • Beratung und Unterstützung der Pflegeeltern und Pflegekinder in den unterschiedlichsten (krisenhaften) Situationen
  • die regelmäßige Erstellung von Entwicklungsberichten  
  • Unterstützung und/oder die Begleitung der Besuchskontakte mit den Herkunftsfamilien
  • Biographiearbeit mit den Pflegekindern, den Pflegeeltern oder den Herkunftsfamilien für die Pflegekinder
  • bedarfsorientiert die Zusammenarbeit mit Schulen, Kindergärten und anderen Hilfesystemen

Kontakt:
Haarenfeld 52c
26129 Oldenburg
Telefon: 0441 – 35 08 29 25 oder 35 08 29 26
Fax: 0441 – 35 08 29 27
E-Mail: anja.wieters@jufa-oldenburg.de

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