Inobhutnahme

Wichtig: Anfragen zur Inobhutnahme sind direkt an das Jugendamt der Stadt Oldenburg zu richten!


Inobhutnahme


Unser Schutzhaus bietet Kindern im Alter zwischen 2 und 12 Jahren sowie Säuglingen Sicherheit, wenn sie infolge familiärer Störungen vom Amt für Jugend und Familie in Obhut genommen werden. Vernachlässigung, psychische und physische Gewalt sind die häufigsten Anlässe für eine Aufnahme. Außer dem Schutz für die Kinder bieten wir den Eltern in Krisensituationen an, ihre Kinder freiwillig in Obhut zu geben, damit sie ihre Schwierigkeiten bearbeiten und Lösungsstrategien finden können. Das Team besteht aus MitarbeiterInnen mit verschiedenen pädagogischen Berufsabschlüssen, einer Hauswirtschaftsmeisterin und einem Hausmeister.   

Unsere Regelleistungen sind:



  • vier Einzel- und ein Geschwisterzimmer
  • Rund-um-die-Uhr-Betreuung
  • Versorgung mit regelmäßigen Mahlzeiten
  • Bekleidung und Hygieneartikel werden zur Verfügung gestellt
  • medizinische Untersuchung und Betreuung
  • Beruhigung und Deeskalation der Krisensituation
  • Kontakt- und Beziehungsaufbau (Bezugsbetreuung)
  • Gestaltung der freien Zeit Alltagsgestaltung

 


Im Regelfall wechseln die Kinder nach sieben Tagen in die Klärungsstelle (Inobhutnahme und Klärung erfolgen in derselben Gruppe). In manchen Fällen entscheidet der Kostenträger nach sorgfältiger Prüfung, dass das Kind spätestens nach sieben Tagen zurück in die Familie gehen kann.

Zudem besteht die Möglichkeit für das Jugendhilfezentrum der Stadt Oldenburg, einen Krisenplatz für maximal 4 Werktage zu belegen. Dieser darf ausschließlich von den Mitarbeitern des JHZ in Anspruch genommen werden.

Kontakt:
E-Mail:
vanessa.fischer@jufa-oldenburg.de

KLÄRUNGSSTELLE nach  § 34 SGB VIII

In der Klärungsphase findet eine umfassende diagnostische/ sozialpädagogische Abklärung der problematischen Situation und der näheren Umstände, die hierzu geführt haben, statt. Die diagnostische Phase dauert in der Regel drei Monate, in der die Lebenssituation des jungen Menschen unter Berücksichtigung des familiären und sozialen Zusammenhangs genau betrachtet wird:

  • Entwicklungsstand des Kindes
  • Qualität der Eltern-Kind-Beziehung
  • Verhaltensauffälligkeiten und Ressourcen des Kindes
  • Ressourcen der Eltern etc.
  • Einbeziehung des sozialen Umfeldes des Kindes
Ziel der Hilfe:
Die Kinder sollen Schutz und Zuwendung erfahren, verbunden mit der Möglichkeit, mittelfristig eine tragfähige Perspektive mit ihren Eltern zu entwickeln.

Bei Kindern, die nicht in die Familie zurückgeführt werden können, wird eine fördernde Lebensperspektive entwickelt. Dies kann eine Vermittlung in eine Pflegefamilie, in eine Erziehungsstelle oder in eine geeignete Jugendhilfeeinrichtung sein.

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